Schießstandordnung

 

1.   Jeder Besucher erkennt ausdrücklich diese Schießstandordnung an.

2.   Menschen, die unter Alkohol-, Medikamenten- oder sonstigen

      beeinträchtigenden Einflüssen stehen dürfen keine Waffe 

      verwenden und ist das Betreten der Schießanlage verboten.

3.   Menschen, die mit der Handhabung von Schusswaffen nicht vertraut sind,

      haben das der Anmeldung oder der Standaufsicht mitzuteilen,

      damit für eine entsprechende Unterweisung gesorgt werden kann.

      Die Verwendung einer Waffe ohne  entsprechende Fähigkeit

      ist nicht zulässig, der Eigentümer haftet bei daraus entstehenden Unfällen.

4.   Besucher der Anlage haben die vorbereiteten Parkplätze zu benützen.

      Weiters ist es nicht zulässig ohne ausdrückliche Bewilligung

      andere Flächen zu befahren zu betreten oder zu verstellen.

      Die Wege dürfen keinesfalls verlassen werden.

5.   Schützen müssen sich vor der Teilnahme am Schießbetrieb in ein dafür

      vorgesehenes Anmeldebuch eintragen. Die Kenntnis der Standordnung

      ist von Schützen vor Teilnahme am Schießbetrieb zu bestätigen.

6.   Eltern haften für ihre Kinder. Kinder dürfen sich nur nach Genehmigung

      der Schießleitung und unter ständiger Aufsicht eines Erwachsenen

      am Schießplatz aufhalten. Ballspiele jeglicher Art sind verboten.

7.   Hunde sind an der Leine zu führen bzw. dürfen am Gelände

      nicht frei laufen.

8.   Alle Waffen müssen auch im ungeladenen Zustand

      mit größtmöglicher Sorgfalt gehandhabt werden.

9.   Konventionelle Einlauf-, Doppel- und Bockdoppelflinten müssen

      mit offenem (= gebrochenen) Verschluss, halbautomatische Flinten

      mit offener Kammer und jeweils mit der Mündung nach oben

      oder unten gerichtet getragen werden.

10. Riemen an der Waffe sind am Schießplatz grundsätzlich verboten

      und sind daher ausnahmslos abzunehmen.

11. Die Gewehre sind vor und nach der Benutzung

      in wie unter Punkt 9 beschriebenem Zustand in einem Gewehrständer

      abzustellen oder alternativ im Fahrzeug zu verstauen.

12. Es ist verboten, das Gewehr eines anderen Schützen

      ohne dessen Erlaubnis zu berühren.

13. Anschlag- bzw. Zielübungen dürfen nur mit ungeladener Waffe

      und ausschließlich auf einem vom Verein dafür vorgesehenen

      sicheren Platz oder am Stand in Absprache

      mit der Schießleitung durchgeführt werden.

14. Auf den Schießständen müssen Gehörschütz und Schutzbrille

      getragen werden.

15. Jeder Schütze haftet für seinen Schuss und sein Verhalten.

16. Waffen dürfen am Schießstand erst nach dem

      Kommando „Feuer frei“ geladen werden.

17. Der Schütze darf seine in den erlaubten Feuerbereich gerichtete

      Waffe erst dann schließen bzw. zum Schuss fertigmachen,

      wenn der Vorschütze (Schütze links von ihm) abgeschossen hat.

18. Alle Gewehre müssen zwischen den Ständen 1 – 5

      offen (bzw. gebrochen) und zwischen dem Stand 5 und Stand 1

      offen (bzw. gebrochen) und entladen getragen werden.

19. Der Schütze darf nur dann schießen, wenn er in der Rotte

      am  richtigen Platz steht, an der Reihe ist und die Wurfscheibe

      entsprechend der Regel geworfen wurde.

20. Das Anvisieren oder Beschießen von Wurfscheiben

      eines anderen Schützen ist verboten.

21. Waffen müssen auf das Kommando „Feuer einstellen“ bzw.

      unmittelbar nach Beendigung der Rotte vor Verlassen des

      Schießstandes entladen werden.

22. Probeschüsse auf dem Stand vor Beginn der Serie

      sind nur nach ausdrücklicher Genehmigung der Schießleitung

      bzw. des Richters gestattet.

23. Es ist strengstens verboten, auf lebende Vögel

      oder andere Tiere zu zielen oder zu schießen.

24. Bei Schrotgewehren darf maximal Kaliber 12 verwendet werden,

      die höchstzulässige Schrotgröße beträgt max. 2,5 mm.

25. Das Betreten der Wurfmaschinen-Unterstände sowie

      der Schießbahnen ist strengstens untersagt.

26. Bei aufgestellter roter Warnflagge auf den Schrot-Ständen

      müssen die Gewehre entladen sein.

27. Die Verwendung von Leuchtspurmunition ist nicht zulässig.

28. Bei Gruppen muss der Schießleitung

      ein Verantwortlicher genannt werden.

29. Den Anweisungen der Schießleitung und der Standaufsicht hat

      unverzüglich Folge geleistet zu werden und die Standordnung

      ist von allen Besuchern unbedingt einzuhalten.

30. Bei Nichteinhaltung der Standordnung wird der Betroffene ermahnt.

      Bei wiederholter Nichteinhaltung der Standordnung wird

      der Betroffene vom Schießstand verwiesen.

 

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